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Die kartellrechtliche Kronzeugenregelung – gesellschaftsrechtliche Informationspflichten und Ad-hoc-Publizität

AufsätzeManuel SteinerGES 2020, 72 Heft 2 v. 10.3.2020

Die Stellung eines Kronzeugenantrags löst möglicherweise gesellschaftsinterne Befassungs- und Berichtspflichten gegenüber der Generalversammlung und dem Aufsichtsrat aus. Im Zusammenhang mit börsennotierten Gesellschaften erhebt sich die Frage, ob eine ad-hoc-publizitätspflichtiger Vorgang vorliegt. Im Unterschied dazu setzt ein erfolgreicher Kronzeugenantrag regelmäßig rasches und diskretes Handeln voraus. Das Spannungsverhältnis liegt zu Tage. Der vorliegende Beitrag versucht es aufzulösen.

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