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Gebührenpflicht beim Übergang von Mietverträgen im Rahmen des § 38 UGB

Angrenzendes SteuerrechtJudikaturBarbara Gangl , Erik PinetzGES 2020, 42 Heft 1 v. 10.2.2020

Deskriptoren: Bestandvertragsgebühren; Legalzession.

Normen: § 33 TP 5 GebG, § 38 UGB

Vereinbarungen zwischen „altem“ Bestandnehmer, „neuem“ Bestandnehmer und Bestandgeber, die neben der Beurkundung des ex lege Überganges des Bestandverhältnisses nach § 38 UGB auch rechtsgeschäftliche Absprachen zwischen den Vertragspartnern über das übergehende Bestandverhältnis enthalten (hier: Änderung des ursprünglichen Bestandvertrages durch Verpflichtung des „neuen“ Bestandnehmers eine höhere Kaution zu leisten) unterliegen der Bestandvertragsgebühr. Mangels Parteienidentität ist hierfür die Begünstigung des § 21 GebG nicht anwendbar und beschränkt sich die Gebührenpflicht nicht bloß auf Fälle mit einer Erhöhung der Gegenleistung.

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