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Co-operative Tax Compliance in Österreich

RezensionSebastian BergmannGES 2019, 394 Heft 7 v. 10.10.2019

Nach den positiven Erfahrungen im Rahmen des Pilotprojektes „Horizontal Monitoring“ wurde mit dem Jahressteuergesetz 2018 (BGBl I Nr 62/2018) erstmalig die Möglichkeit einer „begleitenden Kontrolle“ durch die Finanzverwaltung gesetzlich verankert (§§ 153a ff BAO). Im Zuge dieses freiwillig zu beantragenden Verfahrens kann ein laufender Kontakt mit der Finanzverwaltung in Verbindung mit erweiterten Offenlegungspflichten seit dem Jahr 2019 nachträgliche Außenprüfungen (Betriebsprüfungen) ersetzen. Um eine begleitende Kontrolle beantragen zu können, müssen mehrere gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein, wozu etwa die Einrichtung eines Steuerkontrollsystems zählt. Aber selbst für Unternehmen, die an der begleitenden Kontrolle nicht teilnehmen, können Steuerkontrollsysteme ein zentrales Instrument für Co-operative Tax Compliance darstellen. Im vorliegenden, von Bundesminister für Finanzen SC DKfm. Eduard Müller, MBA, HR Mag. Hubert Woischitzschläger und WP/StB DDr. Hans Zöchling herausgebebenen Handbuch werden die neuesten Erkenntnisse zu den vorhandenen Formen der Co-operative Tax Compliance durch ausgewiesene Expertinnen und Experten präsentiert. Gleichzeitig werden mögliche Weiterentwicklungen vorgestellt, damit in Zukunft eine größere Anzahl von Steuerpflichtigen die Formen der Co-operative Tax Compliance nutzen kann. Das Handbuch wird sich in der steuerlichen Praxis zweifelsohne als sehr nützlich erweisen und sollte in keiner Steuerberaterbibliothek fehlen.

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