Seit dem OECD-BEPS-Projekt steht die Bekämpfung aggressiver Steuerplanungsmodelle im Mittelpunkt der steuerpolitischen Diskussion. Die Verschiebung von Gewinnen mittels Zinszahlungen wurde dabei als eine der geläufigsten Techniken der internationalen Gewinnverlagerung identifiziert. Im Rahmen der EU-Anti-Tax Avoidance Directive (ATAD) wurden die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, eine sogenannte „Zinsschranke“ in innerstaatliches Recht zu implementieren, wonach der Abzug von Zinsaufwendungen bei Körperschaften zwingend auf einen gewissen Prozentsatz eines steuerlichen EBITDA beschränkt wird.