Deskriptoren: Auslandsverluste; Gruppenbesteuerung; Auslandsbetriebsstätte.
Normen: § 2 Abs 8 EStG, § 9 Abs 6 KStG
Aus den zwei jüngst ergangenen EuGH-Urteilen Rs Holmen und Rs Memira Holding geht erneut hervor, dass die Berücksichtigung ausländischer Verluste im Ansässigkeitsstatt (der Gesellschafter) die ultima ratio bleibt.