Der Beitrag untersucht die bislang in Österreich noch kaum behandelte Frage, ob das Kartellrecht Schranken für die Ausübung von Gesellschafterrechten im Verhältnis eines Gesellschafters zur Gesellschaft setzt, wenn beide in einem Konkurrenzverhältnis stehen. Dabei zeigt sich, dass Minderheitsgesellschafter in der Ausübung ihres Stimmrechts und ihres Informationsanspruchs beschränkt sind. Ein Stimmverbot besteht auch in Analogie zu § 39 Abs 4 GmbHG.