Deskriptoren: Gruppenträger; Liquidation; Unternehmensgruppe.
Normen: § 9 KStG, § 19 KStG
Nach Ansicht des VwGH (Erkenntnis vom 26.11.2014, 2011/13/0008) kann entsprechend dem Zweck des KStG, insbesondere hins des Verhältnisses zwischen Liquidationsbesteuerung und laufender Besteuerung eine sich in Liquidation befindliche Kapitalgesellschaft nicht Gruppenträger sein. Eine zweckwidrige Vermischung der Besteuerungssysteme der laufenden (Gruppen-)Besteuerung und auf die Auflösung einer Kapitalgesellschaft gerichteten Liquidationsbesteuerung auf Ebene des Gruppenträgers soll somit generell verhindert werden. Bereits die (abstrakte) Möglichkeit der Verrechnung der Einkünfte der Gruppenmitglieder mit dem Abwicklungseinkommen des Gruppenträgers führt somit zur Auflösung der Unternehmensgruppe.