Die Information des BMF vom 17. April 2019, BMF-010216/0002-IV/6/2019, befasst sich mit der steuerlichen Behandlung von für Anteilsinhaber zur Befriedigung des persönlichen Wohnbedürfnisses angeschafften bzw hergestellten Immobilien iZm verdeckten Ausschüttungen und enthält ua Ausführungen zum funktionierenden Mietenmarkt, der Abgrenzung zwischen Markt- und Renditemiete, zur umsatzsteuerlichen Beurteilung und zur Anwendung auf Privatstiftungen.1