Deskriptoren: Aufsichtsrat; Gutachten; Interessenskollision; Abberufung.
Normen: § 30 Abs 5 GmbHG, § 30b Abs 1a GmbHG
Ein Aufsichtsratsmitglied darf für einen Gesellschafter Rechtsgutachten erstatten.Deskriptoren: Aufsichtsrat; Gutachten; Interessenskollision; Abberufung.
Normen: § 30 Abs 5 GmbHG, § 30b Abs 1a GmbHG
Ein Aufsichtsratsmitglied darf für einen Gesellschafter Rechtsgutachten erstatten.