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Gutachtertätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds für Mehrheitsgesellschafter kein wichtiger Abberufungsgrund

JudikaturGES 2019, 239 Heft 5 v. 1.7.2019

Deskriptoren: Aufsichtsrat; Gutachten; Interessenskollision; Abberufung.

Normen: § 30 Abs 5 GmbHG, § 30b Abs 1a GmbHG

Ein Aufsichtsratsmitglied darf für einen Gesellschafter Rechtsgutachten erstatten.

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