Deskriptoren: Bonitätsprüfung; Verdeckte Ausschüttung; Verrechnungskonto.
Normen: § 8 Abs 2 KStG
Für die Beantwortung der Frage, ob „Entnahmen“ des GmbH-Gesellschafters vom Verrechnungskonto verdeckte Ausschüttungen darstellen, kommt es entscheidend auf seine Bonität an. Bei der dabei erforderlichen Prüfung seiner Bonität ist auch der Wert der Beteiligung an der GmbH, aus der die Entnahmen erfolgen, als Vermögen miteinzubeziehen.