Deskriptoren: Verdeckte Ausschüttung; Vorteilsausgleich; Zurechnung.
Normen: § 8 Abs 2 KStG
Überlässt ein Alleingesellschafter einer GmbH die aus von ihm persönlich durchgeführten Beratungstätigkeiten erzielten Einnahmen seiner GmbH und übernimmt die GmbH die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen, kann bei einer durch die Abgabenbehörde vorgenommenen Zurechnung der Einkünfte an den Alleingesellschafter nach Ansicht des VwGH ein konkludenter Vorteilsausgleich angenommen werden. Das Vorliegen einer verdeckten Ausschüttung kann in diesem Fall verneint werden.