Deskriptoren: positive Beschlussfeststellung; Anfechtbarkeit.
Normen: § 41 GmbHG, § 119 AktG
Ein Beschluss, mag dieser auch inhaltlich nach materiellem Recht unbedenklich sein, kann nicht erfolgreich Gegenstand einer positiven Beschlussfeststellungklage sein, wenn er wegen Verfahrensverstößen anfechtbar wäre.