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Keine positive Beschlussanfechtungsklage, wenn der begehrte Beschluss anfechtbar wäre

JudikaturGES 2019, 130 Heft 3 v. 1.5.2019

Deskriptoren: positive Beschlussfeststellung; Anfechtbarkeit.

Normen: § 41 GmbHG, § 119 AktG

Ein Beschluss, mag dieser auch inhaltlich nach materiellem Recht unbedenklich sein, kann nicht erfolgreich Gegenstand einer positiven Beschlussfeststellungklage sein, wenn er wegen Verfahrensverstößen anfechtbar wäre.

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