Deskriptoren: Fremdfinanzierung; Bankgarantie; Betriebsausgaben; Zinsen.
Normen: § 11 Abs 1 Z 4 KStG 1988
§ 11 Abs 1 Z 4 KStG 1988 soll ermöglichen, dass bei Fremdfinanzierung von zum Betriebsvermögen gehörenden Kapitalbeteiligungen, trotz Steuerneutralität der laufenden Beteiligungserträge, die Finanzierungskosten als Betriebsausgabe abgesetzt werden können. Der Umfang der Finanzierungskosten war mehrfach Gegenstand von Verfahren vor dem VwGH und BFG, welches zuletzt erneut bestätigt hat, dass der Zinsenbegriff ein eingeschränkter ist.