Politisch wurde jüngst die Einführung einer echten Umsatzsteuerbefreiung für Wohnraumvermietungen als Maßnahme zur Förderung von leistbarem Wohnraum gefordert. Ein budgetverträglicher Ansatz könnte in der Beschränkung der Umsatzsteuerbefreiung auf Leistungen von gemeinnützigen Rechtsträgern bestehen. Der Beitrag untersucht in diesem Zusammenhang, ob nach dem WGG als gemeinnützig anerkannte Bauvereinigungen das Unmittelbarkeitserfordernis des § 40 BAO erfüllen können, um auch abgabenrechtlich iSd §§ 34 ff BAO als gemeinnützig zu gelten.