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Antrag auf Löschung eines verstorbenen Geschäftsführers

Firmenbuch-PraxisWilhelm BirnbauerGES 2019, 80 Heft 2 v. 1.3.2019

Am 16. Februar 2019 ist die Verordnung (EU) Nr 2016/1191 grds in Kraft getreten, nach welcher bestimmte Standesurkunden, die von einem EU-Mitgliedsstaat ausgestellt wurden und in einem anderen EU-Mitgliedsstaat vorgelegt werden müssen, keiner Legalisation oder sonstigen Förmlichkeit mehr bedürfen. Solche Urkunden können auch eine Firmenbuchsache betreffen.

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