Am 16. Februar 2019 ist die Verordnung (EU) Nr 2016/1191 grds in Kraft getreten, nach welcher bestimmte Standesurkunden, die von einem EU-Mitgliedsstaat ausgestellt wurden und in einem anderen EU-Mitgliedsstaat vorgelegt werden müssen, keiner Legalisation oder sonstigen Förmlichkeit mehr bedürfen. Solche Urkunden können auch eine Firmenbuchsache betreffen.