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Kündigung der Kommanditgesellschaft durch einen Komplementär

JudikaturGES 2017, 313 Heft 6 v. 1.8.2017

Deskriptoren: Kommanditgesellschaft; Kündigung; Liquidatoren.

Normen: § 131 UGB, § 132 UGB, § 142 UGB, § 161 UGB

Die Kündigung der KG durch einen Komplementär führt zur Auflösung der Gesellschaft, aber nicht zum Ausscheiden des Komplementärs.

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