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Weniger ist mehr? - Die neue EU-Richtlinie 2017/1132 über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts

AufsätzeMatthias Potyka , Juliana SpenlingGES 2017, 302 Heft 6 v. 1.8.2017

Die EU hat beschlossen, sechs bislang voneinander unabhängige gesellschaftsrechtliche Richtlinien – die Spaltungs-RL, die Zweigniederlassungs-RL, die RL über die grenzüberschreitende Verschmelzung, die Publizitäts-RL, die Verschmelzungs-RL und die Kapital-RL – in einem einheitlichen kodifizierten Rechtsakt zusammenzuführen. Diese „Richtlinie über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts“11Kundgemacht in ABl Nr 169 vom 30.6.2017, S 46. ist am 20.7.2017 in Kraft getreten. Auch wenn sich dadurch an der materiellen Rechtslage nichts ändert, muss sich die juristische Fachwelt mit der neuen RL auseinandersetzen.

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