Ausgangspunkt des gegenständlichen Werks ist der häufig auftretende Sachverhalt, dass eine Kapitalgesellschaft oder eine Privatstiftung eine Wohnimmobilie erwirbt oder errichtet und diese an einen Gesellschafter (und dessen Familie) bzw den Stifter oder Begünstigten vermietet. Daran knüpft sich die Beurteilung schwerwiegender ertrag- und umsatzsteuerlichen Folgen, insbesondere die Fragen, ob hinsichtlich des Mietverhältnisses eine verdeckte Ausschüttung vorliegt und/oder eine unternehmerische Tätigkeit besteht, die zum Vorsteuerabzug berechtigt.