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Keine Einlagenrückgewähr, wenn unentgeltliche Leistungen der GmbH an ihren Gesellschafter wertlos sind

JudikaturGES 2017, 146 Heft 3 v. 1.5.2017

Deskriptoren: Einlagenrückgewähr; Wertlosigkeit.

Norm: § 82 GmbHG

Die Erbringung wertloser Leistungen von einer GmbH an ihren Gesellschafter, für die auch von Dritten kein Entgelt hätte erzielt werden können, ist kein Verstoß gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr. Der Befriedigungsfonds der Gläubiger erfährt in diesem Fall keine Schmälerung.

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