Dem Aufsichtsrat kommt eine Reihe bedeutender Aufgaben zu. So ist er unter anderem für die Bestellung und Abberufung des Vorstandes zuständig, hat dessen Aktivitäten zu überwachen und ist bei bestimmten genehmigungspflichtigen Geschäften selbst zur Mitwirkung angehalten. Zur ausführlichen Analyse der von Aufsichtsräten zu beachtenden rechtlichen Rahmenbedingungen haben Univ.-Prof. Dr. Susanne Kalss, LL.M. und RA Dr. Peter Kunz ein „Handbuch für den Aufsichtsrat“ herausgegeben, das zwischenzeitlich in zweiter, überarbeiteter und erweiterter Auflage erschienen ist.