vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Sonderrechtsinhaber und sonstige Gläubiger in Verschmelzung und Spaltung11Der Beitrag basiert auf einem Vortrag, den die Autorin am 17. Juni 2016 in Salzburg zu Ehren der Übergabe der Festschrift zum 80. Geburtstag an Prof. Koppensteiner gehalten hat. Die Autorin hat die Ergebnisse in der Zwischenzeit konkretisiert. (nach C-483/14)

AufsätzeJulia ToldGES 2017, 63 Heft 2 v. 1.4.2017

Der EuGH hat in der Rechtssache C-483/14 klargestellt, dass die Verschmelzungsrichtlinie von einem engen Verständnis der Sonderrechtsinhaber ausgeht und den Emittenten kein Recht zur Beendigung von Sonderrechten aufgrund der Verschmelzung einräumt. Der OGH hat in 1 Ob 93/16g die Vorgaben des EuGH bei einer Spaltung zur Anwendung gebracht. Die österreichische Transaktionspraxis ist seither in ihren Selbstverständlichkeiten erschüttert. Der Beitrag geht vor diesem Hintergrund der Frage nach, ob ein Beendigungsrecht von Sonderrechten im Zuge von Verschmelzung und Spaltung besteht und welche Rechtsinhaber Sonderrechtsinhaber iSd § 226 Abs 3 AktG und § 15 Abs 5 SpaltG sind.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte