Das am 12. April 2017 kundgemachte „Deregulierungsgesetzes 2017“ (BGBl I Nr. 40/2017) sieht gravierende Änderungen bei der GmbH-Gründung vor. Die damit verbundenen Vereinfachungen treten am 1. Jänner 2018 in Kraft und betreffen solche GmbHs, bei denen eine natürliche Person sowohl der einzige Gesellschafter als auch der einzige Geschäftsführer ist.