Deskriptoren: Notliquidator; Notgeschäftsführer; wichtiger Grund; Befangenheit.
Normen: § 89 Abs 2 GmbHG
Trifft der Gesellschaftsvertrag keine Regelung über die Bestellung von Liquidatoren und wird nach der Abberufung des (einzigen) Liquidators von den Gesellschaftern kein neuer Liquidator bestellt, liegt zweifellos ein wichtiger Grund für die Bestellung eines (Not-)Liquidators durch das Gericht vor.