• EuGH: Aktionärsvorschuss keine unzulässige staatliche Beihilfe
Mit Urteil vom 30. November 2016 hat der EuGH das Rechtsmittel der Kommission im Fall des Aktionärsvorschusses, der der France Télécom von den französischen Behörden angeboten wurde, als sich dieses Unternehmen in einer schweren Krise befand, zurückgewiesen. Damit wurde die Entscheidung der Kommission, nach der dieser Aktionärsvorschuss eine mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfe darstellt, endgültig für nichtig erklärt.1