Deskriptoren: Gruppenbesteuerung; Auslandsverluste.
Normen: § 9 Abs 6 Z 6 KStG
Bei der Ermittlung von Verlusten eines ausländischen Gruppenmitglieds gem § 9 Abs 6 Z 6 KStG nach Maßgabe des § 5 Abs 1 EStG sowie der übrigen Vorschriften des österreichischen EStG und KStG müssen auch die Buchwerte der Eröffnungsbilanz des ausländischen Gruppenmitglieds dem österreichischen Steuerrecht angepasst werden.