Deskriptoren: Gewinnthesaurierung; Satzung; Stimmrecht; Treuepflicht.
Normen: § 104 AktG, § 195 AktG, § 196 AktG, § 197 AktG, § 6 ABGB, § 7 ABGB, § 879 ABGB
Ohne satzungsmäßige Grundlage für einen gänzlichen oder teilweisen Ausschluss des Bilanzgewinns von der Verteilung ist ein Gewinnvortrag auf neue Rechnung unzulässig.