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Anforderungen an Satzungsermächtigung zur Gewinnthesaurierung – Treuepflicht des Aktionärs bei Stimmrechtsausübung

JudikaturGES 2016, 405 Heft 8 v. 1.11.2016

Deskriptoren: Gewinnthesaurierung; Satzung; Stimmrecht; Treuepflicht.

Normen: § 104 AktG, § 195 AktG, § 196 AktG, § 197 AktG, § 6 ABGB, § 7 ABGB, § 879 ABGB

Ohne satzungsmäßige Grundlage für einen gänzlichen oder teilweisen Ausschluss des Bilanzgewinns von der Verteilung ist ein Gewinnvortrag auf neue Rechnung unzulässig.

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