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Unternehmensgruppe: Eigenhändig unterfertigter Gruppen-antrag als materiell-rechtliche Voraussetzung

Angrenzendes SteuerrechtJudikaturBernhard RennerGES 2016, 314 Heft 6 v. 1.8.2016

Deskriptoren: Gruppenantrag; Formgebrechen; Unterfertigung.

Normen: § 9 Abs 8 KStG 1988

Die Unterfertigung des Gruppenantrages durch den gesetzlichen Vertreter des Gruppenträgers und aller einzubeziehenden inländischen Körperschaften ist im Hinblick auf die nicht verlängerbare Einbringungsfrist § 9 Abs 8 TS 5 KStG 1988 zwingende Voraussetzung für die Berechtigung zur Stellung eines Gruppenantrages. Nur ein solcherart zulässiger Gruppenantrag ist bei Vorliegen von Formgebrechen oder inhaltlichen Mängeln einem Mängelbehebungsverfahren iSd § 85 Abs 2 BAO zugänglich.

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