Mit dem AbgÄG 2015 wurde das österreichische System der Wegzugsbesteuerung einer umfassenden Novellierung unterzogen. Die Änderungen erstrecken sich neben dem betrieblichen vor allem auch auf den außerbetrieblichen Bereich und sind folglich nicht zuletzt auch für Privatstiftungen mit erheblichen Auswirkungen verbunden. Nach einer Darstellung der wesentlichen Neuregelungen der Entstrickungsbesteuerung bei Privatstiftungen widmet sich der vorliegende Beitrag deren Unions- sowie Verfassungsrechtskonformität.