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Wiederholtes Bucheinsichtsbegehren eines GmbH-Gesellschafters; Bemessungsgrundlage im Bucheinsichtsverfahren

JudikaturGES 2016, 275 Heft 6 v. 1.8.2016

Deskriptoren: Bucheinsicht; Gesellschafter; Verfahrenskosten.

Normen: § 22 Abs 2 GmbHG, § 10 Z 5c RATG

Dass einem Gesellschafter früher einmal bereits Einsicht gewährt wurde, macht ein weiteres Einsichtsbegehren in der Folge nicht rechtsmissbräuchlich.

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