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Beiziehung von Rechtsanwälten / Wirtschaftstreuhändern zur Bucheinsicht eines Gesellschafters

JudikaturGES 2016, 223 Heft 5 v. 1.7.2016

Deskriptoren: Bucheinsicht; Beiziehung Rechtsanwalt / Wirtschaftstreuhänder / Verschwiegenheitsverpflichtung.

Normen: § 20 Abs 2 GmbHG, § 9 Abs 2 RAO, § 91 Abs 1 WTBG, § 91 Abs 2 WTBG

Ein von einem Gesellschafter zur Bucheinsicht beigezogener Rechtsanwalt / Steuerberater muss sich gegenüber der Gesellschaft nicht rechtsgeschäftlich zur Verschwiegenheit verpflichten.

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