Deskriptoren: Bucheinsicht; Beiziehung Rechtsanwalt / Wirtschaftstreuhänder / Verschwiegenheitsverpflichtung.
Normen: § 20 Abs 2 GmbHG, § 9 Abs 2 RAO, § 91 Abs 1 WTBG, § 91 Abs 2 WTBG
Ein von einem Gesellschafter zur Bucheinsicht beigezogener Rechtsanwalt / Steuerberater muss sich gegenüber der Gesellschaft nicht rechtsgeschäftlich zur Verschwiegenheit verpflichten.