Deskriptoren: Firmenwertabschreibung; Gruppenbesteuerung; Diskriminierung; Niederlassungsfreiheit; Beihilfe.
Normen: § 9 Abs 7 KStG, Art 49 AEUV, Art 107 Abs 1 AEUV, Art 108 Abs 3 AEUV
Im Anwendungsbereich der Niederlassungsfreiheit wird das Tatbestandsmerkmal „unbeschränkt steuerpflichtig“ in § 9 Abs 7 KStG verdrängt, weshalb die Firmenwertabschreibung des § 9 Abs 7 KStG unter den gleichen Voraussetzungen wie bei unbeschränkt steuerpflichtigen Gruppenmitgliedern auch für Beteiligungen an ausländischen (EU-)Gruppenmitgliedern gewährt werden muss.