Deskriptoren: GmbH & Co KG; Einlagenrückgewähr; Geschäftsführerhaftung.
Norm: § 25 GmbHG (analog), §§ 82 ff GmbHG (analog)
Die Kapitalerhaltungsvorschriften der §§ 82 ff GmbH sind auf eine Kommanditgesellschaft, an der keine Kommanditgesellschafter als natürliche Person als unbeschränkt haftender Gesellschafter beteiligt ist, analog anzuwenden. Das gilt sowohl für Zuwendungen an die Gesellschafter der Komplementär-GmbH als auch für „Nur-Kommanditisten“. Festhalten an 2 Ob 225/07p.