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Antrag auf Berichtigung der Schreibweise der Firma, des Namens und der Anschrift einer Person durch Aufnahme diakritischer Zeichen

Firmenbuch-PraxisWilhelm BirnbauerGES 2016, 24 Heft 1 v. 1.1.2016

Seit Kurzem ist es technisch möglich, diakritische Zeichen im Firmenbuch darzustellen. Mit der Gerichtsgebühren-Novelle 2015 (GGN 2015), BGBl I 2015/156 wurde in § 25 FBG für diesbezügliche Berichtigungen, und Anträgen auf Änderung der Firma, welche ausschließlich die Aufnahme diakritischer Zeichen zum Gegenstand haben, befristete Gebührenbefreiungen normiert.

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