Deskriptoren: Kapitalverkehrsfreiheit; Zwischenbesteuerung; Privatstiftung
Normen: EG Art 56, AEUV Art 63, KStG § 13, KStG § 24
In seinem Urteil vom 17.9.2015 entschied der EuGH, dass Art 56 EG (nunmehr Art 63 AEUV) dahingehend auszulegen ist, dass er dem österreichischen System der Zwischenbesteuerung insofern entgegen steht, als eine steuerliche Belastung der Privatstiftung in Form der Zwischensteuer für den Fall vorgesehen ist, in dem aufgrund eines DBA beim Empfänger der Zuwendung(en) der Privatstiftung eine Entlastung von der an sich auf Zuwendungen lastenden KESt erfolgt, während dies im Inlandsfall nicht zutrifft. Der folgende Beitrag stellt die der Entscheidung zugrunde liegende Rechtslage, das Vorabentscheidungsersuchen des VwGH sowie das Urteil des EuGH dar und versucht etwaige Konsequenzen daraus abzuleiten.