Die Herabsetzung des Stammkapitals ist grds keine in der Firmenbuchpraxis sehr häufig vorkommende Sache. Als das Mindeststammkapital für kurze Zeit auf EUR 10.000 herabgesetzt wurde (GesRÄG 2013), stieg die Anzahl dieser Geschäftsfälle. Wenn der VfGH dem Antrag des OGH (31. 8.2015, 6 Ob 147/15h) folgt und Bestimmungen über die gründungsprivilegierte GmbH als verfassungswidrig aufhebt, könnte die Attraktivität der Kapitalherabsetzung wieder steigen.