Mit dem GesbR-Reformgesetz1 wurde der unternehmensrechtliche Begriff der stillen Gesellschaft erweitert. Im nachfolgenden Beitrag soll der Frage nachgegangen werden, inwieweit in Folge dessen einkommensteuerrechtlicher Anpassungsbedarf besteht.
Deskriptoren: stille Gesellschaft; GesbR-Reform.