Der EuGH hat im Urteil Kommission/Vereinigtes Königreich (C-172/13 ) einen neuen Puzzlestein zur Rechtsprechung zur grenzüberschreitenden Verlustverwertung im EU-Binnenmarkt hinzugefügt. Im Beitrag in GES 6/2015 wurde das Urteil und seine Bedeutung für den Begriff der „finalen Verluste“ kritisch beleuchtet. Der vorliegende Beitrag wirft nun einen genaueren Blick auf die potentiellen Auswirkungen des Urteils auf das österreichische Gruppenbesteuerungssystem.