Deskriptoren: Geschäftsführer; GmbH; Beendigung Anstellungsverhältnis; Insolvenz.
Normen: IO § 25 Abs 1
Verfällt eine GmbH in Konkurs, ist zur Beendigung des Anstellungsvertrages eines Geschäftsführers nicht mehr die Generalversammlung, sondern der Insolvenzverwalter zuständig.