Der EuGH hat im Urteil Kommission/Vereinigtes Königreich (C-172/13 ) einen neuen Puzzlestein zur Rechtsprechung zur grenzüberschreitenden Verlustverwertung im EU-Binnenmarkt hinzugefügt. Das Urteil – das zur Umsetzung des Grundsatzurteils Marks & Spencer im Vereinigten Königreich erging – wirft aufgrund der nur undeutlichen Ausführungen des EuGH jedoch erneut mehr Fragen als Antworten auf. Der vorliegende Beitrag analysiert das Ergebnis des Urteils kritisch und versucht dem Begriff der „finalen Verluste“ auf Basis des Urteils genauere Konturen zu verleihen. In einem zweiten Teil (siehe nächstes Heft) wird die Übertragbarkeit des Ergebnisses des Urteils auf das österreichische Gruppenbesteuerungssystem und die Auswirkungen einer derartigen Übertragung beleuchtet.