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Unionsrechtliche Anforderungen an die Auslandsverlustverwertung nach dem Urteil Kommission/Vereinigtes Königreich („Marks & Spencer II“)

Angrenzendes SteuerrechtAufsätzeErik Pinetz , Karoline Spies11Dr. Erik Pinetz LL.M., MSc und Mag. Dr. Karoline Spies sind wissenschaftliche Mitarbeiter am Institut für Österreichisches und internationales Steuerrecht der WU Wien. Die Autoren danken Prof. Michael Lang, Dr. Lars Dobratz und Dr. Kasper Dziurdz für die kritische Durchsicht des Manuskripts und hilfreiche Anregungen.GES 2015, 287 Heft 6 v. 1.8.2015

Der EuGH hat im Urteil Kommission/Vereinigtes Königreich (C-172/13 ) einen neuen Puzzlestein zur Rechtsprechung zur grenzüberschreitenden Verlustverwertung im EU-Binnenmarkt hinzugefügt. Das Urteil – das zur Umsetzung des Grundsatzurteils Marks & Spencer im Vereinigten Königreich erging – wirft aufgrund der nur undeutlichen Ausführungen des EuGH jedoch erneut mehr Fragen als Antworten auf. Der vorliegende Beitrag analysiert das Ergebnis des Urteils kritisch und versucht dem Begriff der „finalen Verluste“ auf Basis des Urteils genauere Konturen zu verleihen. In einem zweiten Teil (siehe nächstes Heft) wird die Übertragbarkeit des Ergebnisses des Urteils auf das österreichische Gruppenbesteuerungssystem und die Auswirkungen einer derartigen Übertragung beleuchtet.

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