Deskriptoren: Abschlussprüfer; Haftung; Verjährung.
Normen: UGB § 275 Abs 5
Die gesetzliche fünfjährige Verjährungsfrist des Abschlussprüfers kann durch Allgemeine Auftragsbedingungen nicht verkürzt werden.
Deskriptoren: Abschlussprüfer; Haftung; Verjährung.
Normen: UGB § 275 Abs 5
Die gesetzliche fünfjährige Verjährungsfrist des Abschlussprüfers kann durch Allgemeine Auftragsbedingungen nicht verkürzt werden.