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Befugnis des Masseverwalters zur Änderung der Firma einer Kapitalgesellschaft

JudikaturGES 2015, 274 Heft 6 v. 1.8.2015

Deskriptoren: Firma; Insolvenz; Änderung.

Normen: AktG § 4, AktG § 145, WTBG § 102 Z 5

Der Masseverwalter ist im Insolvenzverfahren einer Kapitalgesellschaft befugt, die während des Konkursverfahrens unzulässig gewordene Firma der Gemeinschuldnerin abzuändern, ohne dass es hierfür einer Satzungsänderung bedarf.

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