Deskriptoren: Kredit, Rückzahlungsabsicht, verdeckte Ausschüttung, Verrechnungskonto.
Normen: KStG 1988 § 8 Abs 2, BAO § 23, BAO § 167
Das Vorliegen verdeckter Ausschüttungen hängt bei Gesellschaftern gewährten Krediten insbesondere von der Ernstlichkeit einer Rückzahlungsabsicht hinsichtlich der von der Gesellschaft empfangenen Beträge und der Bonität des Kreditnehmers ab. Daher ist an Hand einer Gesamtbildbetrachtung zu prüfen, ob die Erfassung auf dem Verrechnungskonto nach Ansicht der Gesellschaft einer tatsächlich aufrechten Verbindlichkeit entspricht.