Deskriptoren: Haftungsausschluss, Unternehmenserwerb, Firmenbuch.
Normen: UGB § 38 Abs 4
Zwischen der Vereinbarung der Nichtübernahme von Rechtsverhältnissen bzw einzelner Verbindlichkeiten einerseits und der Vereinbarung des Ausschlusses der Haftung des Erwerbers für solche nicht übernommenen Altverbindlichkeiten andererseits ist streng zu unterscheiden.