Das RÄG 2014 bringt für das UGB die wesentlichsten Änderungen seit der UGB-Reform 2005,1 wobei die neuen Bestimmungen überwiegend mit dem Geschäftsjahr, welches nach dem 31.12.2015 beginnt, anzuwenden sind. Fußend auf der EU-Bilanzrichtlinie2 werden unter anderem einige Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung erstmals kodifiziert. Diese werden in der Folge systematisch dargestellt und die möglichen Auswirkungen der Kodifizierung analysiert.