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Keine (zusätzliche) grunderwerbsteuerliche Anteilsvereinigung bei verschmelzungsbedingter Auflösung einer Treuhandschaft

Angrenzendes SteuerrechtJudikaturGustav WurmGES 2015, 190 Heft 4 v. 1.6.2015

Deskriptoren: Anteilsvereinigung, Verschmelzung, Unterbleiben von Anteilsgewährung.

Normen: GrEStG § 1 Abs 3, GrEStG § 1 Abs 4, AktG § 224

Ein Unterbleiben der Anteilsgewährung gem § 224 Abs 1 Z 1 iVm Abs 4 AktG im Rahmen eines Verschmelzungsvertrages stellt keine eigenständige Vereinbarung einer Auflösung der Treuhandschaft dar, welche eine Vereinigung aller Anteile der übertragenden Gesellschaft gem § 1 Abs 3 GrEStG zur Folge hat. In dieser Konstellation kann somit lediglich der Erwerbstatbestand gem § 1 Abs 1 Z 1 GrEStG erfüllt sein, sofern die übertragende Gesellschaft über Grundstücke iSd § 2 GrEStG verfügt, nicht jedoch (zusätzlich) ein Erwerbsvorgang durch Anteilvereinigung iSd § 1 Abs 3 GrEStG.

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