Das österreichische Körperschaftsteuerrecht knüpft vielfach besondere Rechtsfolgen an Vorgänge „im Konzern bzw mit einem konzernzugehörigen Unternehmen“ oder mit einem „einen beherrschenden Einfluss ausübenden Gesellschafter“. Weder der „Konzerntatbestand“ noch der „Beherrschungstatbestand“ sind aber gesetzlich definiert. Dieser Beitrag versucht, den Wurzeln dieser beiden Konzepte nachzugehen und – in Anlehnung an den gesellschaftsrechtlichen Konzernbegriff – zu ihrer Operationalisierung beizutragen.