Deskriptoren: Fortbestehensprognose, Überschuldung, Insolvenzantragspflicht.
Normen: KO § 69
Für eine positive Fortbestehensprognose muss auf Grund einer realistischen Zukunftserwartung die Zahlungsfähigkeit und Lebensfähigkeit des Unternehmens mit zumindest überwiegender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein.