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Berechnung des Anrechnungshöchstbetrags beim Gruppenträger

Angrenzendes SteuerrechtJudikaturGeorg KoflerGES 2015, 147 Heft 3 v. 1.5.2015

Deskriptoren: Anrechnungshöchstbetrag, Gruppenträger, Gruppenmitglied, Ermittlung des Gruppeneinkommens, mehrstufiges Verfahren.

Normen: KStG § 9, KStG § 24a

Bezieht ein Gruppenträger quellensteuerpflichtige Auslandseinkünfte, so ist der Anrechnungshöchstbetrag ausschließlich vom eigenen Einkommen des Gruppenträgers zu ermitteln und es kann daher, sofern dieses im Streitjahr einen Verlust ergeben hat, die ausländische Steuer nicht zur Anrechnung gebracht werden.

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