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Das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 (RÄG 2014) – Änderungen im Bereich der Offenlegung

AufsätzeGerald MoserGES 2015, 116 Heft 3 v. 1.5.2015

In Folge der EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU wurde nunmehr die umfassendste Reform der Bestimmungen über die Rechnungslegung im UGB seit dem RLG 199011BGBl 1990/475. vorgenommen. Die bisherigen Regelungen bezüglich der Zwangsstrafenbestimmungen standen in erheblicher Kritik, diese manifestierte sich in zahlreichen nationalen Judikaten und sogar einem Urteil des EuGH.22Vgl EuGH C-418/11 , 26. September 2013, RS Texdata Software GmbH. Nunmehr wurde die unionsrechtlich gebotene Adaptierung des UGB zum Anlass genommen, auch die Strafbestimmungen bezüglich der Offenlegung zu entschärfen und den Strafrahmen für Kleinstunternehmen zu senken.

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