Die SUP als SPE-Ersatz. Die dereinst geplante EU-VO über die Societas Privata Europaea (SPE) ist an der erforderlichen Einstimmigkeit der Mitgliedstaaten gescheitert. Dennoch wurde das rechtspolitische Anliegen, eine europäische GmbH zu schaffen, die sich im Wesentlichen am anglo-amerikanischen Modell orientiert, nicht aufgegeben. Um die Hürde der Einstimmigkeit zu überwinden, wählt man nunmehr den Weg, die vormals sehr kurz gefasste Einpersonengesellschafts-RL 89/667/EWG des Rates vom 21.12.1989 ABl Nr L 395 vom 30.12.1989, S 40 zu revidieren, wobei, anders als einst, ein recht umfangreiches Regelwerk angestrebt wird. So soll das gescheiterte Projekt der SPE als Societas Unius Personae (SUP) auferstehen, ohne dass dazu die Zustimmung aller Mitgliedstaaten erforderlich wäre.